Monatskarten Jedermann gelten ab dem gewünschten Tag bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats 12 Uhr. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die
Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Die Monatskarte gilt in dem von Ihnen ausgewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und
S-Bahn jeweils in der 2. Klasse).
Entscheiden Sie sich zwischen persönlichen und übertragbaren Karten. Übertragbare Monatskarten bieten den Vorteil, dass sie jederzeit auch von anderen Personen genutzt werden können - und das ohne
Extrakosten!
Besonderheit: Monatskarten bestehen aus einer VRN-Kundenkarte, die in allen VRN-Verkaufsstellen erhältlich ist, und einer gültigen Wertmarke (Fahrschein).
Inhaber einer Monatskarte Jedermann (persönlich oder übertragbar) können bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren bzw. montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in
Baden-Württemberg ganztägig bis zu 4 Personen oder eine Person und beliebig viele eigene Kinder/Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen. Entgeltpflichtige Hunde werden wie Personen
behandelt.
Quelle: www.vrn.de