Monatskarten

Monatskarten gelten ab dem gewünschten Tag bis zum gleichen Kalendertag des Folgemonats 12 Uhr. Ist dieser Tag ein Samstag, Sonn- oder Feiertag, gilt die Karte bis 12 Uhr des nächstfolgenden Werktages. Die Monatskarte gilt in dem von Ihnen ausgewählten Geltungsbereich in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (Deutsche Bahn: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse).
 

Die Monatskarte gibt es als persönliche und als übertragbare Karte. Die übertragbare Zeitkarte wird nicht digital, sondern nur als analoge Fahrkarte ausgegeben. Diese kann jederzeit von weiteren Personen genutzt werden – und das ohne Extrakosten!

 

Die Monatskarte gibt es in den Preisstufen 0, 1, 2 und Verbundgebiet. Die Monatskarte gilt somit oberhalb der Preisstufe 2 für das gesamte VRN-Verbundgebiet.


Inhaber einer Monatskarte können montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen in Baden-Württemberg ganztägig eine weitere Person und beliebig viele Familien-/ Enkelkinder bis einschließlich 14 Jahre, oder bis zu vier weitere Personen ohne Altersbeschränkung mitnehmen.

 

Quelle: www.vrn.de

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