Tarifbestimmungen & Beförderungsbedingungen

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Übergangsregelungen

Im Main-Tauber-Kreis gilt der VRN-Tarif inklusive Übergangsregelungen.

Übergangsregelung zum HNV

 

Für Fahrten innerhalb der VRN-Wabe 218 und von dieser Wabe nach Bad Mergentheim gilt der HNV-Tarif. Für Fahrten in das übrige VRN-Gebiet gilt der VRN-Tarif.

Übergangsregelung zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB)

 

VRN-Fahrscheine Verbundgebiet (Preisstufe 7) mit Ausnahme der Einzel-Tickets werden auf der Schienenstrecke Walldürn–Amorbach–Miltenberg–Wertheim (im Transit), auf den Buslinien Miltenberg–Wertheim (Linie 982) und Miltenberg–Wertheim–Würzburg Hbf (Linie 977) anerkannt.


Verbundweit gültige Monatskarten Ausbildung sowie das VRN JugendticketBW, das MAXX-Ticket und das SuperMAXX-Ticket gelten auf diesen Strecken an Schultagen in Bayern ab 14:00 Uhr, ansonsten ganztägig. Diese Einschränkung gilt nicht für die Buslinie 977.


Für das MAXX-Ticket gilt im Busverkehr folgende Ausnahme: Für Fahrten im Busverkehr aus dem Main-Tauber-Kreis nach Miltenberg wird das MAXX-Ticket
ohne zeitliche Einschränkung anerkannt.


In der Gegenrichtung wird das MAXX-Ticket an Schultagen in Bayern ab 11:00 Uhr anerkannt, ansonsten ganztägig.

 

Linie 977 Miltenberg–Wertheim–Würzburg

 

Auf der Linie 977 (Miltenberg–Wertheim–Würzburg) ist für das Verbundgebiet überschreitende Fahrten der jeweils gültige VRN-Tarif mit seinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Haustarif anzuwenden. Hierzu werden die im Wabenplan des VRN grau markierten und im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft am bayerischen Untermain (VAB) liegenden Waben „Bürgstadt“ und „Miltenberg“ bei der Preisermittlung berücksichtigt.


Für Fahrten auf der vorstehend genannten Linie, die im VRN-Gebiet beginnen und im VAB-Gebiet enden oder in umgekehrter Richtung erfolgen, ist zur Preisermittlung die Anzahl der insgesamt durchfahrenen Waben bzw. Tarifzonen maßgeblich.

 

Die speziellen verbundweit gültigen VRN-Jahreskarten finden in der Verbundgrenzen überschreitenden Linie innerhalb des VAB-Gebietes – mit Ausnahme der für das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket geltenden Regelung – keine Anerkennung. Die Binnentarifierung des VAB-Tarifes und des VRN-Tarifes wird hiervon nicht berührt.

 

Die innerhalb des VAB netzweit gültigen Abokarten „Ticket Easy“, „Abo-Plus“, „Abo GrüneNeun“ und „Abo-Aktiv“ gelten auf der gesamten Linie zwischen Miltenberg–Wertheim–Würzburg und umgekehrt zur Mitfahrt mit Ein- und Ausstieg an allen Unterwegshaltestellen.

Übergangsregelung Landkreis Würzburg und zur Stadt Würzburg

 

Der VRN-Tarif gilt im ein- und ausbrechenden Verkehr zwischen der Stadt Würzburg (bis Hbf) bzw. dem Landkreis Würzburg und dem VRN-Gebiet
• auf der Schienenstrecke Osterburken–Lauda–Würzburg Hbf in den Nahverkehrszügen der DB AG und der Go Ahead Baden-Württemberg GmbH,
• auf den Buslinien 850 (Hardheim–Tauberbischofsheim–Würzburg Hbf) und 977 (Miltenberg–Wertheim–Würzburg Hbf).

 

 

Linie 978 Würzburg – Werbach

Auf der Buslinie 978 (Würzburg–Werbach) gilt der Tarif des Verkehrsverbundes Mainfranken (VVM-Tarif). Die verbundweit gültigen Monats- und Jahres- und Halbjahreskarten des VRN werden anerkannt.

 

VRN-Waben Nr. 670 und 671

Auf der Linie 980 (Weikersheim–Röttingen–Creglingen–Rothenburg ob der Tauber) ist für das Verbundgebiet überschreitende Fahrten der jeweils gültige VRN-Tarif mit seinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Haustarif anzuwenden.

 

Für den ein- und ausbrechenden Verkehr zwischen den Waben 670 und/oder 671 und dem übrigen VRN-Gebiet gilt der VRN-Tarif.

 

Für das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket gelten folgende Regelung:

Für Fahrten im Busverkehr aus dem Main-Tauber-Kreis in die bayerischen Gemeinden in den Waben 670 und 671 werden das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket ohne zeitliche Einschränkung anerkannt. In der Gegenrichtung werden das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket an Schultagen in Baden-Württemberg ab 11:00 Uhr, ansonsten ganztägig anerkannt.

Übergangsregelung zum Landkreis Ansbach

 

Auf der Linie 980 (Weikersheim–Röttingen–Creglingen–Rothenburg ob der Tauber) ist für das Verbundgebiet überschreitende Fahrten der jeweils gültige VRN-Tarif mit seinen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen als Haustarif anzuwenden. Hierzu werden die zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) gehörenden Tarifzonen 1878, 1870 und 1860 bei der Preisermittlung berücksichtigt.

 

Für Fahrten auf der vorstehend genannten Linie, die im VRN-Gebiet beginnen und im VGN-Gebiet enden oder in umgekehrter Richtung erfolgen, ist zur Preisermittlung die Anzahl der insgesamt durchfahrenen Waben bzw. Tarifzonen maßgeblich.

 

Die speziellen verbundweit gültigen VRN-Jahreskarten finden in der Verbundgrenzen überschreitenden Linie für den Binnenverkehr innerhalb des VGN-Gebietes keine Anerkennung. Die Binnentarifierung des VGN-Tarifes und des VRN-Tarifes wird hiervon nicht berührt.

 

Für das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket gelten folgende Regelung:

Für Fahrten im Busverkehr aus dem Main-Tauber-Kreis in bayerische Gemeinden entlang der Linie 980 werden das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket ohne zeitliche Einschränkung anerkannt. In der Gegenrichtung werden das VRN JugendticketBW und das MAXX-Ticket an Schultagen in Baden-Württemberg ab 11:00 Uhr, ansonsten ganztägig anerkannt.

DOWNLOAD: Liniennetzplan Main-Tauber-Kreis
Liniennetzplan-Main-Tauber-Kreis.pdf
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