Job-Ticket

Das Job-Ticket ist ein Angebot für Berufstätige, deren Arbeitgeber eine Job-Ticket-Vereinbarung mit einem VRN-Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat. Das Unternehmen bezahlt für jeden Mitarbeiter einen Grundbeitrag (Solidarbeitrag), der Arbeitnehmer erhält dadurch ein stark vergünstigtes Ticket.

 

Das Ticket gilt im gesamten VRN-Verbundgebiet in allen Bussen, Straßenbahnen und freigegebenen Zügen (DB: RE, RB und S-Bahn jeweils in der 2. Klasse) sowie in allen Ruftaxilinien. Das Job-Ticket ist eine persönliche Jahreskarte und damit nicht übertragbar.

 

 

Inhaber eines Job-Tickets können bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren kostenfrei mitnehmen. Dazu berechtigt das Job-Ticket montags bis freitags von 19 Uhr bis 3 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg ganztägig bis 3 Uhr des nächstfolgenden Werktages zur Mitnahme von bis zu 4 Personen oder einer Person und beliebig vieler eigenen Kindern/Enkelkindern bis einschließlich 14 Jahren. Entgeltpflichtige Hunde werden wie Personen behandelt.

 

Die Mitnahmeregelung gilt nicht im Ruftaxiverkehr.

Grundbeitrag ausschließlich für die Job-Ticket-Nutzer

Für Unternehmen, in denen die ÖPNV-Nutzerquote vor Einführung des Job-Tickets relativ niedrig ist, gibt es das ebenfalls über einen Grundbeitrag finanzierte Job-Ticket, bei dem der Arbeitgeber nur für diejenigen Mitarbeiter einen Grundbeitrag zahlt, welche das Job-Ticket tatsächlich nutzen.

Der monatliche Grundbeitrag des Arbeitgebers beträgt 50,30 Euro je Nutzer (Tarifstand 1/2023).

 

Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern können nur dann eine Job-Ticket-Vereinbarung abschließen, wenn sie den Grundbeitrag für 10 Mitarbeiter entrichten oder sich mit einer Firma/Institution/Verwaltung zusammenschließen, die bereits ein Job-Ticket hat.

 

Quelle: www.vrn.de

Job-Ticket als Deutschlandticket

Das Deutschlandticket wird als Job-Ticket mit einem Preisnachlass von 5 % ausgegeben, wenn Firmen, welche eine VRN Job-Ticket-Vereinbarung für ihre Mitarbeiter abschließen und sich mit einem Betrag beteiligen, der mindestens 25 % des Ausgabepreises beträgt. Die Arbeitgeber können sich aber auch mit einem höheren Betrag beteiligen.

 

Die Bestellung des Job-Tickets erfolgt online bzw. über die App des Verkehrsunternehmens, das die Job-Ticket-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen hat. Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass der Besteller tatsächlich bei diesem Unternehmen beschäftigt ist.

 

Gerne informieren wir Sie auch persönlich über das Job-Ticket. Sie können das VGMT-Team während der Geschäftsöffnungszeiten in der Geschäftsstelle in Lauda besuchen, uns unter der Telefonnummer 09343 / 62 14-0 erreichen oder eine Mail an abo(at)vgmt.de senden.

Bitte beachten:

Hinweisblatt zum Datenschutz VRN-Abokarten
VGMT - Hinweisblatt zum Datenschutz, ABO[...]
PDF-Dokument [98.7 KB]
Druckversion | Sitemap
© Verkehrsgesellschaft Main-Tauber mbH (VGMT)
Ein Unternehmen des Main-Tauber-Kreises