Häufig gestellte Fragen

 

  • Warum wird bei der Schülerjahreskarte D-Ticket JugendBW auch der Ferienmonat August abgerechnet?
    Das D-Ticket JugendBW ist eine Jahreskarte und kann lediglich für mindestens 12 Monate ausgestellt werden.

 

  • Wieviel kostet das D-Ticket JugendBW für Grundschüler und Förderschüler?
    Für Grund- und Förderschüler ist das D-Ticket JugendBW kostenfrei, insofern die nächstgelegene Schule besucht wird.
     
  • Ist eine Bezahlung per Dauerauftrag oder Überweisung möglich?
    Eine Bezahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist leider nicht möglich. Die Einwilligung zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren muss auf dem Bestellformular korrekt ausgefüllt sein. Die Abbuchung erfolgt monatlich.

    Bei Minderjährigen müssen hier zusätzlich die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
     
  • Ich habe meine Jahreskarte verloren, was nun?
    Gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro kann einmal pro Jahr eine Ersatzfahrkarte bei der VGMT bestellt werden. D-Ticket JugendBW-Inhaber melden den Verlust beim jeweiligen Schulsekretariat. Gegen Abgabe der Bearbeitungsgebür erhalten Schüler dort einen zeitlich befristeten Ersatzfahrausweis.

 

  • Wo gilt das D-Ticket JugendBW?

Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland sowie im gesamten Verbundgebiet des VRN in der 2. Klasse. Zusätzlich gilt das D-Ticket JugendBW in den Ruftaxis im Verbundgebiet des VRN.

 

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