- Warum wird bei der Schülerjahreskarte D-Ticket JugendBW auch der Ferienmonat August abgerechnet?
Das D-Ticket JugendBW ist eine Jahreskarte und kann lediglich für mindestens 12 Monate ausgestellt werden.
- Wieviel kostet das D-Ticket JugendBW für Grundschüler und Förderschüler?
Für Grund- und Förderschüler ist das D-Ticket JugendBW kostenfrei, insofern die nächstgelegene Schule besucht wird.
- Ist eine Bezahlung per Dauerauftrag oder Überweisung möglich?
Eine Bezahlung per Überweisung oder Dauerauftrag ist leider nicht möglich. Die Einwilligung zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren muss auf dem Bestellformular korrekt ausgefüllt sein. Die
Abbuchung erfolgt monatlich.
Bei Minderjährigen müssen hier zusätzlich die Erziehungsberechtigten unterschreiben.
- Ich habe meine Jahreskarte verloren, was nun?
Gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro kann einmal pro Jahr eine Ersatzfahrkarte bei der VGMT bestellt werden. D-Ticket JugendBW-Inhaber melden den Verlust beim jeweiligen
Schulsekretariat. Gegen Abgabe der Bearbeitungsgebür erhalten Schüler dort einen zeitlich befristeten Ersatzfahrausweis.
- Wo gilt das D-Ticket JugendBW?
Das D-Ticket JugendBW gilt in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in Deutschland sowie im gesamten Verbundgebiet des VRN in der 2. Klasse.
Zusätzlich gilt das D-Ticket JugendBW in den Ruftaxis im Verbundgebiet des VRN.